Sáňkařská dráha Špindlerův MlýnSáňkařská dráha Špindlerův Mlýn
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Anweisung

Betriebsbedingungen (Betriebsordnung):

Betriebsbedingungen (Betriebsordnung):

I. Allgemeine Bedingungen
1. Diese Betriebsordnung bezieht sich auf den Betrieb der Schlittenbahn (Rodelbahn)

2. Die Benutzer der Schlittenbahn (nachstehend nur „Benutzer“) ist verpflichtet, die Betriebsordnung, geltende Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik und die Hinweise des Betreibers der Schlittenbahn einzuhalten.

3.Die Einhaltung der Betriebsordnung kann durch ordnungsgemäß kenntlich gemachte und vom Betreiber dazu bestimmte Personen (nachstehend nur „befugte Personen“) kontrolliert werden. Die Benutzer sind verpflichtet, den Anweisungen der befugten Personen Folge zu leisten.

4.Der Betreiber haftet nicht für Schäden an Eigentum und Gesundheit der Besucher, wenn diese durch Verhalten verursacht wurden, das im Widerspruch zu dieser Betriebsordnung, den Anweisungen des Betreibers und der befugten Personen oder im Widerspruch zur Rechtsordnung der Tschechischen Republik steht.

5.Der Benutzer verpflichtet sich mit dem Kauf der Fahrkarte zur Einhaltung der durch die Betriebsordnung festgelegten Vertragsbedingungen. Die Fahrkarte ist nicht übertragbar und darf nicht weiter verkauft werden. Die Fahrkarte ist mitzuführen, um diese jederzeit den befugten Personen zur Kontrolle vorweisen zu können.

6.Die befugten Personen sind berechtigt, Besucher im Fall einer groben Verletzung der Betriebsordnung ohne Anspruch auf Rückerstattung des Fahrpreises von der Rodelbahn zu verweisen. Gleiches gilt auch für Benutzer unter Einfluss von Alkohol und Suchtmitteln.

7.Der Betrieb der Schlittenbahn kann hinsichtlich der Schnee- und Windverhältnisse, Eis und anderen ungünstigen Witterungsbedingungen unterbrochen werden. Die Schlittenbahn kann hinsichtlich der genannten Umstände außerplanmäßig präpariert werden.

II. Fahrt auf der Schlittenbahn
1.Die Besucher benutzen die Schlittenbahn auf eigene Gefahr und sind verpflichtet, auf die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer zu achten. Die Benutzung der Schlittenbahn unter Einfluss von Alkohol und anderen Suchtmitteln ist nicht gestattet.

2.Es ist untersagt, auf der Schlittenbahn Hindernisse jeglicher Art oder Schneebarrieren aufzubauen.

3.Das Betreten der Schlittenbahn ist nur an der für den Start bestimmten Stelle gestattet.

4.Beim Rodeln ist ein Mindestabstand von 25 m einzuhalten. Den Achtungs- und Hinweisschildern ist Folge zu leisten.

5.Es ist nicht gestattet auf der Schlittenbahn anzuhalten. Im Fall eines Unfalls ist die Schlittenbahn unverzüglich zu räumen.

6.Außerdem sind die Benutzer der Schlittenbahn beim Rodeln verpflichtet:
– sich nicht längere Zeit in den Auslaufbereichen vor den Straßenüberquerungen aufzuhalten,
– beim Herunterfallen vom Schlitten die Schlittenbahn zu räumen,
– nicht mit Kopf voran, sondern ausschließlich im Sitzen zu rodeln,
– die Geschwindigkeit so anzupassen, dass die Schlittenbahn sicher befahren werden kann und der Benutzer selbst und andere nicht gefährdet werden,
– sich entsprechend zu kleiden, geeignete Schuhe und eine Brille zu tragen, damit weder der Besucher selbst noch andere Personen gefährdet werden,
– auf der Rodelbahn nicht anzuhalten und die Rodelbahn im Fall eines Unfalls unverzüglich zu räumen,
– den Anweisungen der befugten Personen Folge zu leisten und die Verkehrsbeschilderung an der Strecke zu beachten.

7. Fußgängern, Skiläufern, Snowboardfahrern, Schneemobilen und Quad ist der Aufenthalt auf der Schlittenbahn untersagt (ausserhalb der Fahrzeuge des Betrieber).

III. Straßenüberquerung
1. Die Schlittenbahn kreuzt 3 x eine Straße.

2. Vor den Straßenübergängen sind Warnschilder aufgestellt, die auf die folgende Straßenüberquerung hinweisen. Die Fahrt ist vor dem Überqueren der Straße zu unterbrechen.

3. Beim Überqueren der Straße gilt der Benutzer der Rodelbahn als Verkehrsteilnehmer und hat sich daher vor dem Überqueren entsprechend umzusehen.

IV. Hilfeleistung
1. Die Benutzer der Schlittenbahn sind verpflichtet, Verletzten erste Hilfe zu gewähren und umgehend den Bergrettungsdienst (tel./fax: 499 433 230 (239)) zu Hilfe zu rufen.

2. Wer einer Person in Todesgefahr oder mit Anzeichen eines schweren gesundheitlichen Schadens nicht die erforderliche Hilfe gewährt, setzt sich außer einer Schadenshaftpflicht auch der Gefahr einer Strafverfolgung wegen unterlassener Hilfeleistung gemäß § 207 Strafgesetzbuch aus.

V. Rückerstattung des Fahrgelds
Eine vollständige bzw. teilweise Rückerstattung des Fahrgelds erfolgt lediglich bei einer Unterbrechung des Betriebs von länger als 3 Stunden.

VI. Betrieb der Schlittenbahn
1. Die Schlittenbahn ist bei einer ausreichenden Schneedecke täglich von 10:00 bis 16:00 Uhr (Tag schlitten) und von 18:00 bis 20:00 (Nacht schlitten), in Betrieb.

2. Der Benutzer muss eine gültige Fahrkarte besitzen und diese der befugten Person zu Kontrolle vorweisen.

VII. Schlussbestimmungen
1. Betreiber der Rodelbahn ist Snow&Fun s.r.o., Sluštická 1627/14, 100 00 Praha 10 – Strašnice.

2. Weitere Informationen erhalten Sie auf email info@sankarska-draha.cz und unter der Telefonnummer +420 601 222 111.

3. Die Betriebsordnung gilt ab dem 1. 12. 2008.